Gesellschaftsstruktur
Gesellschaftsstruktur zur Sicherung von Wachstum, Kompetenzzuwachs und Profitabilität.
Unsere Gesellschaft wird durch vier Organe mitgestaltet: den Vorstand, den Aufsichtsrat, den Partnerbeirat und die Hauptversammlung. Die jährliche Hauptversammlung der Aktionäre dient zur Information und trifft grundsätzliche unternehmerische Entscheidungen.
Der Vorstand, in den Personen von Dr. Ludger Vogt, Frank Schneider sowie Ingo Körber, ist das Leitungsorgan der Geschäftsführung und vertritt die Gesellschaft im Rechts- und Geschäftsverkehr. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat ernannt. Ihre Amtsdauer beträgt längstens 5 Jahre, eine Wiederbestellung für weitere Zeiträume ist beliebig oft möglich.
Den Vorsitz des Aufsichtsrats hält Claudia Rothe, Geschäftsführerin für die Bereiche Finanzwesen, Controlling, Recht und Versicherungen und Informationstechnologie der Unternehmensgruppe fischer.
Der Partnerbeirat ist kein gesetzlich vorgegebenes, sondern ein freiwilliges Organ der Gesellschaft. Er wird die Interessen Europäischer Partner bündeln. Der Partnerbeirat wird erst in einer weiteren Entwicklungsphase initiiert.
Die jährliche Hauptversammlung entscheidet u.a. über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, beschließt wesentliche Fragen wie Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder Unternehmensverträge und unterbreitet Gewinnverwendungsvorschläge.
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